Einleitung
Wenn Sie über GLS Crowd in ein Projekt oder Unternehmen investieren, kann auf Erträge aus Ihrer Investition Kapitalertragsteuer anfallen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kapitalertragsteuer grundsätzlich behandelt wird, welche Möglichkeiten zur steuerlichen Freistellung bestehen und was Sie bei steuerlichen Fragen beachten sollten.
Wie wird die Kapitalertragsteuer angewendet?
Bei steuerpflichtigen Zinszahlungen wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle einbehalten und abgeführt.
Zusätzlich können der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen.
Die Auszahlung Ihrer Erträge erfolgt daher in der Regel nach Abzug der anfallenden Steuern.
Die steuerliche Abwicklung hängt von der Art Ihres Investments und der jeweils zuständigen Stelle ab.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Bei Vermögensanlagen, die über GLS Crowd abgewickelt werden, kann kein Freistellungsauftrag eingerichtet werden, da kein Anschluss an das Freistellungsauftragskontrollverfahren besteht.
Bei Wertpapieren, die in einem Depot bei der Baader Bank verwahrt werden, ist die Einreichung eines Freistellungsauftrags möglich.
Das entsprechende Formular finden Sie im Formularcenter der Baader Bank.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag für Ihr Depot bei der Baader Bank einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir unterstützen Sie bei der Weiterleitung des Formulars an die Baader Bank.
Kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Wenn Sie über eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) Ihres Finanzamts verfügen, kann diese unter den entsprechenden Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie sich an unseren Support, um die Einreichung und die Zuständigkeit für Ihr Investment zu klären.
Kann ich einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückerhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt und gegebenenfalls erstattet werden.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab.
Was sollte ich bei steuerlichen Fragen beachten?
- GLS Crowd kann keine individuelle Steuerberatung leisten.
- Für eine persönliche steuerliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
- Alternativ können Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden.
- Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihren Investments und Kapitalerträgen für Ihre Steuererklärung auf.
Informationen dazu, wo und wann Sie Ihre Steuerbescheinigung oder Erträgnisbescheinigung erhalten, finden Sie in unserem separaten FAQ-Artikel „Wo finde ich meine Steuerbescheinigung für mein Crowdinvestment?“.
Zusätzliche Informationen
Weitere Hinweise finden Sie in unseren Anlegerhinweisen sowie unter Transparenz und Verbraucherschutz.
Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.