Einleitung
Steuerbescheinigungen und Erträgnisbescheinigungen enthalten wichtige Informationen zu den Erträgen aus Ihrem Crowdinvestment und können für Ihre Steuererklärung relevant sein.
Wo und wann Sie Ihre Steuerunterlagen erhalten, hängt von der Art Ihres Investments und der zuständigen Stelle ab.
Wann wird meine Steuerbescheinigung bereitgestellt?
Steuerbescheinigungen für Vermögensanlagen, beispielsweise Nachrangdarlehen, werden in der Regel einmal jährlich im ersten Quartal des Folgejahres für das vergangene Kalenderjahr bereitgestellt.
Eine Steuerbescheinigung wird ausgestellt, wenn im betreffenden Jahr steuerpflichtige Erträge ausgezahlt und entsprechende Steuern einbehalten wurden.
Wo finde ich meine Steuerbescheinigung?
Vermögensanlagen, beispielsweise Nachrangdarlehen
Bei Vermögensanlagen, die über die GLS Crowd Plattform abgewickelt werden, finden Sie Ihre Steuerbescheinigung in Ihrem persönlichen Postfach auf der Plattform.
Wertpapiere und Anleihen im Depot
Wenn Ihr Investment als Wertpapier oder Anleihe in einem Depot verwahrt wird, erhalten Sie Ihre Steuerbescheinigung von Ihrer depotführenden Bank.
Bitte wenden Sie sich für die Bereitstellung direkt an Ihre Bank.
Investments mit direkter Zuständigkeit des Emittenten
Bei bestimmten Investments werden Steuerbescheinigungen direkt vom jeweiligen Unternehmen (Emittenten) ausgestellt.
Dies betrifft beispielsweise folgende Projekte:
- Ökorenta: info@oekorenta.de
- Wattner: sunasset@wattner.de
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das jeweilige Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerbescheinigung und einer Erträgnisbescheinigung?
Steuerbescheinigung
Eine Steuerbescheinigung weist die tatsächlich einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer aus. Sie dient als Nachweis für Ihre Steuererklärung.
Erträgnisbescheinigung
Eine Erträgnisbescheinigung enthält eine Übersicht über die erhaltenen Kapitalerträge. Sie kann für Ihre Steuererklärung hilfreich sein, ersetzt jedoch nicht zwingend eine Steuerbescheinigung.
Was kann ich tun, wenn meine Steuerunterlagen fehlen oder fehlerhaft sind?
Prüfen Sie zunächst, welche Stelle für die Bereitstellung Ihrer Steuerunterlagen zuständig ist.
Bei Wertpapieren oder Anleihen im Depot wenden Sie sich bitte direkt an Ihre depotführende Bank. Bei Investments mit direkter Zuständigkeit des Emittenten kontaktieren Sie bitte das jeweilige Unternehmen.
Sollten Ihre über die GLS Crowd Plattform bereitgestellten Steuerunterlagen fehlen oder fehlerhafte Angaben enthalten, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir prüfen Ihr Anliegen und klären die weitere Vorgehensweise.
Weitere Unterstützung
Bei Fragen zu Ihren Steuerunterlagen oder Ihrem Crowdinvestment erreichen Sie den GLS Crowd Support über unsere Kontaktseite:
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